Vorschlag neue Ökodesignverordnung Normen für den Digitalen Produktpass
In den Artikeln 7 und 8 sowie im Anhang III des Entwurfes für eine Ökodesign-Verordnung sind die Informationen aufgeführt, die in den Produktpass aufgenommen werden müssen und solche, die aufgenommen werden können.
Zu letzteren zählen zum Beispiel Informationen der Hersteller für die Endnutzer wie beispielsweise Gebrauchsanleitungen, Nutzungshandbücher etc. Vor allem aber wird festgelegt, welche Informationsanforderungen die Europäische Kommission in Bezug auf den digitalen Produktpass
festlegen muss, und wer Zugang zu welchen Informationen haben soll.
Auch wenn beim Thema "Digitaler Produktpass" noch vieles, wie z.B. das Format, offen ist, können Unternehmen schon heute beginnen, sich auf die kommenden Anforderungen und diese wichtige Entwicklung vorzubereiten
Die genauen Anforderungen und Daten, die Unternehmen für den DPP bereitstellen müssen, sind von der Europäischen Union bisher noch nicht festgelegt worden.
Es ist jedoch bereits erkennbar, dass Informationen wie Fabrikat und Modell, Herstellungsort, Rohstoffherkunft, materielle und chemische Zusammensetzung , Recyclingfähigkeit, Reparaturmöglichkeiten, Eigentums- und Verkaufsdaten, sowie Emissionswerte während der Herstellung und Distribution von entscheidender Bedeutung sein werden .
Lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen
Schritt für Schritt